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Kinderreisepass

Seit dem 1. Januar 2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Kinderreisepässen für Kinder bis zum 10. Lebensjahr und für Kinder von über 10 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Seit 1. November 2005 werden alle Kinderreisepässe unabhängig vom Alter des Kindes mit Lichtbild ausgestellt.
Gute Nachricht vor der Reisesaison – die meisten kommunalen Bürgerbüros stellen den Kinderreisepass sofort aus, wenn folgende notwendige Unterlagen vorgelegt werden können:

- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Vertretungsberechtigten 
- ab dem 10. Lebensjahr wird die Unterschrift des Kindes benötigt 
- Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (falls diese die Vertretungsberechtigten sind)
- ein aktuelles biometrietaugliches Passbild (Größe 45x35 mm) 
- bei einer Verlängerung den alten Kinderreisepass
Dienstag, Februar 12 2008
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